Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
- Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden, werden 30% des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
- Wir bemühen uns, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhalten eines Termins aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie Öl-Alarm, Krankheit, schlechtes Wetter, Fahrverbot für GGVS-Fahrzeuge u.a. kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Unsere Angebote unterbreiten wir in der Annahme, dass die Angaben des Auftraggebers, bzw. Tankbetreibers korrekt sind. Bei falschen Angaben bezüglich Tankgröße, Bauart, vorhandene Korosionsschutz oder eingebauter Leckschutzauskleidung (Innenhülle) ändern sich die Preise dementsprechend.
- Bei unseren Angeboten gehen wir dvon aus das die Anlagen den Technischen Richtlinien für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sowie der Verordnung für Anlagen wassgefährdenter Stoffe (VAwS) entsprechen und die Arbeiten reibungslos, ohne Wartezeiten ausgefüht werden können. Auszug TRbF 220.-5.4 Über jeder Einsteigeöffnung eines vollständig im Erdreich eingebauten Tanks muss ein Domschacht angeordnet sein. Domschächte müssen so geräumig sein, dass alle Rohranschlüsse zugänglich sind und die erforderlichen Arbeiten und Prüfungen im Schacht unbehindert durchgeführt werden können. Die lichte Weite des Domschachtes soll 1 m nicht wesentlich unterschreiten und muss mindestens 0,2 m größer als der Domdeckel sein. Die lichte Weite der Schachtabdeckung muss so gewählt werden,dass der Domdeckel ausgebaut werden kann. Domschächte müssen so abgedeckt sein, dass dem Eindringen von Oberflächenwasser in den Domschacht ausreichend vorgebeugt ist.
- Sind Domdeckelschrauben einbetoniert und müssen daher aufgemeißelt werden oder sind diese verrostet und müssenabgeschliffen werden, stellen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung.
- Sind die auf dem Domschacht befindlichen Leitungen durch Abschrauben nicht zu entfernen, so dass diese durchtrennt werden müssen, um den Domdeckel zu öffnen, so werden die erforderlichen Reperaturkosten in Rechnung gestellt. Ist der Auftraggeber, bzw. der Tankbetreiber nicht damit einverstanden, dass die Leitungen durchtrennt werden und somit die Tankreinigung nicht ausgeführt werden kann, stellen wir die anfallenden Unkosten für An- und Abfahrt sowie Ausfallzeiten in Rechnung.
- Bei Kellertanks dürfen im Tankraum, bzw. Auffangraum keine Gegenstände gelagert werden. Ist dies dennoch der Fall, so haften wir nicht für Beschädigungen an den gelagerten Gegenständen.
- Ein 220 Volt-Strom- sowie ein Wasseranschluss müssen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stehen.
- Für freie Anfahrtswege und Stellplätze der GGVS-Montage LKW´s ist zu sorgen.
- Nach Abschluss der Areiten wird ein Probelauf des Öllbrenners im Beisein des Kunden oder dessen Stellvertreters vorgenommen, sofern der Ölbrenner bei Arbeitsbeginn in ordnungsgemäßen, störungsfreiem Betrieb war und manuelle Bedienung möglich ist. Danach hat der Kunde die Arbeiten abzunehmen. Ist beim Eintreffen unserer Tankschutzmonteure die Heizung nicht in Betrieb, übernehemen wir keine Haftung, wenn der Brenner nach der Durchführung nicht anläuft.
- Für den Abtransport und die Vernichtung, bzw. ordnungsgemäße Entsorgung der ÖL-Schlamm-Wasser-Rückstände sowie der Sinkstoffe berechnen wir die uns entstehenden Selbstkosten. (jeweils gültiger Tarif)
- Anfallende Zusatz-, bzw. Nebenarbeiten berechnen wir auf Std.- Nachweis. Da unsere Tankschutz Fahrzeuge stets mit zwei Monteuren esetzt sind, berechnen wir Doppelstunden zzgl. MwSt.
- Hinweis: Elektroanschlüsse werden provisorisch ausgeführt und müssen von einem Elektro-Installationsbetrieb nach VDI überprüft werden.
- Anfallende Prüfgebühren nach VAwS und TRbF sind vom Tankbetreiber bzw. Auftraggeber zu begleichen, z.B. bei Stillegungen, Erstabnahme, Nachprüfung usw. durch anerkannte Sachverständige.
- Beanstandungen und Reklamationenn müssen unverzüglich, längstens nach sieben Werktagen geltend gemacht werden.
- Dienstleistungs-Rechnung-zahlbar ohne Abzug sofort nach Erhalt.
Erläuterung:
VAwS - Verordnung für Anlagen Wassergefährdenter Stoffe
TRbF - Technische Richtlinien für brennbare Flüssigkeiten
GGVS - Gefahrgutverordnung Staße
Bitte beachten!
Steuer - Bonus für Handwerksleistungen
Bei unseren Preisen handelt es sich um Pauschalpreise. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine gesonderte Ausweisung für Lohnanteile vornehemen
können.